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STEUER-HUMOR
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Lohnbuchhaltung

  • monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung,auch Baulohn und Lohn für Maler- und Lackiererhandwerk
  • Bearbeitung des gesamten Bescheinigungswesens (Berufsgenossenschaft, Arbeitsagenturen, Statistische Landesämter, Krankenkassen, z.B. Verdienstbescheinigungen, AAG- Anträge für Lohnfortzahlungen(Krankheit,Mutterschutz usw.)
  • Beitragsnachweise
  • Lohnsteueranmeldungen (mit elektronischer Datenübermittlung)
  • Betreuung und Abwicklung von Lohnsteuer-, Sozialversicherungsprüfungen, Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung und Berufsgenossenschaften
  • Meldungen an Berufsgenossenschaften

  • Geschäftszeiten
    Montag - Donnerstag 7:15-16:00 Uhr
    Freitag 7:15 - 13:30 Uhr

     


    Steuerhumor

    Wird der verschollene Ehegatte für tot erklärt, so gilt der andere Ehegatte als verwitwet.

    (Urteil des BFH vom 17.12.1953)

    und das FG Düsseldorf kam am 1.10.1970 zu folgendem Urteil:

    Bei zwanzigjähriger Verschollenheit kann grundsätzlich vermutet werden, dass die Ehegatten dauernd getrennt leben.

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