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Lohnbuchhaltung
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Steuerhumor
Wird der verschollene Ehegatte für tot erklärt, so gilt der andere Ehegatte als verwitwet.
(Urteil des BFH vom 17.12.1953)
und das FG Düsseldorf kam am 1.10.1970 zu folgendem Urteil:
Bei zwanzigjähriger Verschollenheit kann grundsätzlich vermutet werden, dass die Ehegatten dauernd getrennt leben.