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STEUER-HUMOR
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Steuerhumor

Wird der verschollene Ehegatte für tot erklärt, so gilt der andere Ehegatte als verwitwet.

(Urteil des BFH vom 17.12.1953)

und das FG Düsseldorf kam am 1.10.1970 zu folgendem Urteil:

Bei zwanzigjähriger Verschollenheit kann grundsätzlich vermutet werden, dass die Ehegatten dauernd getrennt leben.

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