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Regelmäßige Fälligkeiten

Feuerschutzsteuer, Versicherungssteuer

zum 15. eines jeden Monats für den jeweils abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat

Umsatzsteuer

zum 10. eines jeden Monats für den jeweils abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat

Vergnügungssteuer

zum 10. eines jeden Monats für den jeweils abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat

Kapitalertragsteuer

zum 10. eines jeden Monats für den jeweils abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.

Lohn- und Kirchensteuer+Solizuschlag

zum 10. eines Monats für den jeweils abgelaufenen Monat, bei vierteljährlicher Zahlung für das abgelaufene Kalendervierteljahr.

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